Für den kommunalen Hafen und den Wasserwanderrastplatz in Kloster gilt die Hafennutzungsordnung und die Hafengebührensatzung für Kommunalhäfen bzw. Wasserwanderrastplätze der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee.
Liegegebühren für Sportboote gemäß Hafengebührensatzung Tagessatz je angefangene 24 Stunden und für jeden angefangenen Meter (über alles) der Fahrzeuglänge 1,50 EURO. Bei Mehrrumpfschiffen erhöht sich die Gebühr auf das 1,5 fache.
Bitte beachten Sie, dass auch für Segler eine Kurabgabepflicht besteht.
Im Hafencenter befinden sich öffentliche und behindertengerechte Toiletten, ein Babywickeltisch und Duschen. Im Gebäude befindet sich ein Büro der Reederei Hiddensee, der Insel Information Hiddensee (Tourist Information), sowie das Hafenmeisterbüro.